Der Wert der CO2-Emissionen in der nachstehenden Tabelle beziehen sich auf den kombinierten Fahrbetrieb.
(A) Für Versionen/Märkte wo vorgesehen
(B) Für spezifische Märkte.
(C) Für Versionen mit verminderten Verbrauch/Emissionen
(D) Benzinversorgung.
(E) LPG-Versorgung
(F) Erdgasversorgung
(G) Versionen mit Start&Stop-System
Vorschriften für die verschrottung des fahrzeugs
Seit Jahren entwickelt FCA über die ständige Verbesserung der Herstellungsprozesse und der Entwicklung von immer mehr umweltschützenden Materialien, eine globale Verantwortung für den Umweltschutz. Um den Kunden einen besseren Service in Bezug auf die Vorschriften für den Umweltschutz und als Antwort auf die Pflichten in Bezug auf die Europäische Vorschrift 2000/53/EC für Fahrzeuge, die ihre Lebensende erreicht haben, bieten zu können, bietet FCA seinen Kunden die Möglichkeit, ihr Fahrzeug* ohne weitere zusätzliche Kosten bei Lebensende abzuliefern. Die Europäische Richtlinie sieht vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder Besitzer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich Null oder negativ ist.
Um Ihr Fahrzeug bei Lebensende abzugeben, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen, wenden Sie sich an unsere Vertriebshändler oder an eine der von FCA autorisierten Sammel- und Entsorgungsstellen. Diese Stellen wurden sorgfältig gewählt, um einen Service mit angemessenem Qualitätsstandard für die Sammlung, die Behandlung und das Recycling der entsorgten Fahrzeuge unter Beachtung der Umwelt zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie beim Netz der FCA-Vertriebshändler, unter der im Garantieheft angegebenen Telefonnummer oder auf den Internetseite der jeweiligen FCA-Marken.