Eine korrekte Wartung ist die Voraussetzung für lange Lebensdauer des Fahrzeugs in optimalem Zustand.
Aus diesem Grunde hat Fiat eine Reihe von Kontrollen und Wartungseingriffen zu bestimmten Kilometerfälligkeiten und in zeitlichen Abständen, wie im Plan für die programmierte Wartung beschrieben, vorgegeben.
Vor jeder Inspektion ist es immer sehr wichtig, die Angaben im Plan für die programmierte Wartung zu beachten (z.
B. regelmäßige Kontrolle des Flüssigkeitsstandes, des Reifendrucks usw.).
Die programmierte Wartung wird vom ganzen Fiat-Servicenetz zu den vorgeschriebenen Terminen angeboten.
Sollten im Verlauf der Inspektion außer der vorgesehenen Eingriffe zusätzliche Austausch- oder Reparaturarbeiten erforderlich werden, können diese nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kunden ausgeführt werden. Wird das Fahrzeug häufig zum Ziehen eines Anhängers benutzt, ist die Zeitspanne zwischen den Terminen der programmierten Wartung zu verkürzen.
ZUR BEACHTUNG Die Inspektionen der programmierten Wartung sind vom Hersteller vorgeschrieben. Mangelnde Wartung kann zum Verlust der Garantie führen. Es empfiehlt sich, eventuelle kleine Betriebsstörungen sofort dem Fiat-Servicenetz zu melden, ohne bis zur Ausführung der nächsten Inspektion zu warten.
REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
Alle 1.000 km oder vor langen Reisen kontrollieren und eventuell auffüllen: Kühlmittelstand, Bremsflüssigkeitsstand, Scheibenwaschmittelstand, Reifenzustand und Reifendruck, Funktion der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer, Richtungsleuchten, Warnblinkanlage usw.), Funktion der Scheibenwisch/-waschanlage und Positionierung/Abnutzung der Front-/Heckscheibenwischer.
Alle 3.000 km den Stand des Motoröls kontrollieren und eventuell wieder herstellen.
STARKE BEANSPRUCHUNG DES FAHRZEUGS
Wenn das Fahrzeug hauptsächlich unter einer der folgenden Bedingungen benutzt wird: Polizei, Taxi, Schleppen von Anhängern oder Wohnwagen, staubige Straßen, wiederholte Kurzstrecken (unter 7-8 km) bei Außentemperatur unter Null, Motor oft im Leerlauf, lange Fahrten bei niedriger Geschwindigkeit oder das Fahrzeug wird längere Zeit nicht benutzt, müssen folgende Kontrollen häufiger ausgeführt werden, als im Plan für die programmierte Wartung angegeben ist:
PLAN FÜR DIE PROGRAMMIERTE WARTUNG (Benzinversionen)
Die im Plan für die programmierte Wartung vorgegebenen Kontrollen müssen nach Erreichen von 120.000 Fahrkilometern bzw.
8 Jahren zyklisch ab dem ersten Intervall unter Beachtung der gleichen Abständen weitergeführt werden.
(1) Zum Nachfüllen sind die in den Bordunterlagen angegebenen Flüssigkeiten zu verwenden und erst nach der Feststellung, dass die Anlage fehlerfrei ist.
(2) Diese Ölstandkontrolle muss bei Fahrzeugen, die in Ländern mit extrem kalten Klima benutzt werden, jährlich durchgeführt werden.
3) Wenn das Fahrzeug überwiegend im Stadtverkehr eingesetzt wird, oder auf jeden
Fall bei einer Jahreskilometerleistung unter 10.000 km, müssen Motoröl und Motorölfilter
jährlich ausgewechselt werden.
(O)Empfohlene Eingriffe
(●) Obligatorische Eingriffe
(4) Staubfreie Zonen: Max. empfohlene jährliche Fahrkilometer 120.000 km. Unabhängig
von den Fahrkilometern muss der Riemen alle 6 Jahre ersetzt werden.
Staubige Umgebungen oder harter Einsatz des Fahrzeugs (kaltes Klima, Benutzung
im Stadtverkehr, langer Leerlauf): max. empfohlene Fahrkilometer 60.000 km. Unabhängig
von den Fahrkilometern muss der Riemen alle 4 Jahre ersetzt werden.
(5) Wird das Fahrzeug in staubiger Umgebung eingesetzt, muss der Filter alle 15.000
km ersetzt werden
(6) Das Auswechseln der Bremsflüssigkeit ist alle zwei Jahre unabhängig von der
Kilometerlaufleistung durchzuführen
(5) Wird das Fahrzeug in staubiger Umgebung eingesetzt, muss der Filter alle
15.000 km ersetzt werden.
(O) Empfohlene Eingriffe
(●) Obligatorische Eingriffe
PLAN FÜR DIE PROGRAMMIERTE WARTUNG (Dieselversionen)
Die im Plan für die programmierte Wartung vorgegebenen Kontrollen müssen nach Erreichen von 120.000 Fahrkilometern bzw.
6 Jahren zyklisch ab dem ersten Intervall unter Beachtung der gleichen Abständen weitergeführt werden
(1) Zum Nachfüllen sind die in den Bordunterlagen angegebenen Flüssigkeiten zu verwenden und erst nach der Feststellung, dass die Anlage fehlerfrei ist.
(2) Dieser Vorgang muss nur auf Fahrzeugen der Polizei oder der Aufsichtsbehörden durchgeführt werden.
(3) Das tatsächliche Wechselintervall für das Öl und den Ölfilter hängt vom Einsatz
des Fahrzeugs ab und wird über eine Kontrollleuchte oder eine Meldung an der Instrumententafel
angezeigt. Der Wechsel sollte in jedem Fall alle 2 Jahre erfolgen. Wird das Fahrzeug
hauptsächlich im Stadtverkehr unter harten Einsatzbedingungen genutzt, müssen das
Motoröl und der Ölfilter jährlich gewechselt werden.
(4) Unstaubige Umgebungen: Max. empfohlene Fahrkilometer 120.000 km. Unabhängig
von den Fahrkilometern muss der Riemen alle 6 Jahre ersetzt werden.
Staubige Umgebungen oder harter Einsatz des Fahrzeugs (kaltes Klima, Benutzung
im Stadtverkehr, lange Leerlaufzeiten): max. empfohlene Fahrkilometer 60.000 km.
Unabhängig von den Fahrkilometern muss der Riemen alle 4 Jahre ersetzt werden.
(5) Im Falle eines Auftankens des Fahrzeugs mit Kraftstoff mit einer in Bezug auf
die Europäischen Vorgabe schlechteren Qualität, wird empfohlen, diesen Filter aller
20.000 km zu ersetzen
(6) Wird das Fahrzeug in staubiger Umgebung eingesetzt, muss der Filter alle 20.000
km ersetzt werden.
(7) Das Auswechseln der Bremsflüssigkeit ist alle 2 Jahre unabhängig von der Kilometerlaufleistung
durchzuführen.
(6) Wird das Fahrzeug in staubiger Umgebung eingesetzt, muss der Filter alle
20.000 km ersetzt werden.
(O) Empfohlene Eingriffe
(●) Obligatorische Eingriffe