Besondere Betriebsbedingungen, wie:
sowie Funktionsstörungen wie:
können zur Überhitzung des Katalysators führen und dessen Wirksamkeit mindern bzw. ihn zerstören. Der Weiterbetrieb des Fahrzeugs mit defektem Katalysator kann einen Motorschaden oder auch einen Brandschaden verursachen.
Wenn Sie die oben genannten Betriebsstörungen feststellen, müssen Sie die erforderlichen Reparaturen so bald wie möglich in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu den im Wartungsheft vorgegebenen Fälligkeiten regelmäßig in einer Vertragswerkstatt warten lassen, können derartige Funktionsstörungen weitgehend vermieden werden.
Startschwierigkeiten
Fahrzeuge mit Katalysator dürfen bei entladener Batterie weder angeschleppt noch angeschoben werden. Das Abgasentgiftungssystem würde dabei beschädigt.
Versuchen Sie grundsätzlich nicht, den Motor durch wiederholte Startversuche zum Laufen zu bringen. Lassen Sie die Störung in einer Vertragswerkstatt beheben.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht an einem Ort ab, an dem brennbare Stoffe wie trockenes Gras oder Laub mit der heißen Auspuffanlage in Berührung kommen können und lassen Sie auch den Motor nicht an einem solchen Ort im Leerlauf drehen. |