Wenn das Fahrzeug angehoben werden muss, bitte das Fiat- Kundendienstnetz aufsuchen, das mit Auslegerkränen und Werkstattwagenhebern ausgestattet ist.
ZUR BEACHTUNG Das Fahrzeug darf nur angehoben werden,
wenn die Ausleger- bzw.
Werkstatthebebühne das Fahrzeug an den in der Abb. angegebenen Bereichen abstützen. Siehe Abb. 118 |
ZUR BEACHTUNG Wenn das Fahrzeug in der Werkstatt seitlich angehoben wird, muss darauf geachtet werden, dass der Seitenschutz (für Versionen, wo vorgesehen) nicht beschädigt wird. |